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2. November 2010
Zwischenfinanzbericht
3Q/9M2010

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Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 (veröffentlicht am 5. August 2009) mit Ausnahme der in der letzten Entsprechenserklärung vom Mai 2010 aufgeführten Abweichungen entsprochen hat und ihnen auch zukünftig entsprechen wird. 

 

Aufgrund der Verpflichtung, die Entsprechenserklärung auch unterjährig an Veränderungen anzupassen, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 nunmehr mit nachfolgenden Ausnahmen entsprechen wird:

  

Ziffer 3.8

Die D&O-Versicherung sieht bisher weder für den Vorstand noch für den Aufsichtsrat einen Selbstbehalt vor. Nach der gesetzlichen Regelung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) gilt für die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Vorstand eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2010. Ab dem 1. Juli 2010 wird die gesetzlich geforderte Selbstbehaltregelung umgesetzt. Für den Aufsichtsrat sieht die Satzung nunmehr einen Selbstbehalt in Höhe der Hälfte der Festvergütung des Aufsichtsratsmitglieds vor. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass damit eine angemessene Regelung getroffen ist.

 

Ziffer 5.3.3

Der Aufsichtsrat sieht für die Bildung eines Nominierungsausschusses keine Notwendigkeit. Da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern besteht, hält er es für sachgerecht, dass sich der gesamte Aufsichtsrat mit der Nominierung von Aufsichtsratskandidaten befasst.

 

Ziffer 5.4.1

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist derzeit keine Altersgrenze festgelegt. Die Gesellschaft wird auch künftig von der Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder absehen, da dies die Auswahl qualifizierter Kandidaten pauschal einschränken würde.

 

Ziffer 5.4.6

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nunmehr nach der Satzung  eine feste Vergütung. Dies entspricht nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat am besten der Kontrollaufgabe des Aufsichtsrats. Für die Mitgliedschaft in Ausschüssen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder über das in der Satzung vorgesehene Sitzungsgeld hinaus keine Vergütung.

 

Oberkirch, im Juni 2010

 

Progress-Werk Oberkirch AG

 

Der Aufsichtsrat      Der Vorstand

 

Download Entsprechenserklärung Juni 2010
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