Geschäftsordnungen
Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht vor, dass sich Vorstand und Aufsichtsrat jeweils eine Geschäftsordnung geben. In diesen werden die Geschäftsverteilung und Zusammenarbeit im Vorstand sowie die Regeln des Zusammenwirkens der beiden Organe festgelegt.
Geschäftsordnung für den Vorstand
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Geschäftsverteilungsplan
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Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
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